Für ein angenehmes Miteinander auf dem Hundeplatz bitten wir alle Mitglieder und Gäste um gegenseitige Rücksichtnahme, Disziplin und Mitarbeit bei der Einhaltung der nachfolgenden
Regeln:
- Das Betreten des Hundeplatzes sowie die Nutzung der Trainingsgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein haftet nicht für Schäden jeglicher Art, weder für Personen- noch für Sach- oder Vermögensschäden. Eltern haften für ihre Kinder.
- Die Teilnahme am Übungsbetrieb ist nur nach Vorlage des Impfpasses für den Hund sowie des Nachweises einer Hundehaftpflichtversicherung möglich.
- Vor Betreten des Übungsplatzes ist den Hunden ausreichend Gelegenheit zu geben, sich zu lösen. Sollte der Hund sich doch einmal auf dem Übungsgelände lösen, ist der Kot vom Hundeführer umgehend zu entfernen.
- Es wird gebeten, die Hunde am Markieren von Geräten, Wassernäpfen etc. zu hindern.
- Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt dem Vorstand und den Übungsleitern. Für die Trainingsstunden sind die Übungsleiter zuständig. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen, Spaziergängen und Ausflügen.
- Während der Übungsstunden wird jeder Hund von jeweils einer Person geführt. Zuschauer werden gebeten, in dem hierfür vorgesehenen Bereich zu warten.
- Der unmittelbare Eingangsbereich ist freizuhalten, um allen Hundeführern mit ihren Hunden einen ungestörten Durchgang vom und zum Übungsplatz zu ermöglichen.
- Die Sportgeräte sind nur auf Anweisung der Trainer zu nutzen.
- Auf dem Vereinsgelände gelten die Regeln des deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG § 3 Absatz 5 [... ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,] und Absatz 11 [ ... ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist,])
- Jeder Hundeführer ist für seinen Hund verantwortlich. Die Hunde sind stets an der Leine zu halten, sofern keine gegenteiligen Anweisungen von den Trainern erfolgen.
- Außerhalb des Trainingsbetriebs besteht für die Hunde in Absprache mit den Trainern die Möglichkeit des Freilaufs auf eingezäuntem Gelände. Dabei ist jeder Hundeführer verpflichtet, seinen Hund unter ständiger Kontrolle zu halten. Der Freilauf wird von den Trainern nicht beaufsichtigt. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
- Das Betreten des Übungsplatzes mit ansteckend erkrankten oder krankheitsverdächtigen Hunden ist untersagt. Kranke Hunde dürfen nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.
- Läufige Hündinnen dürfen nur nach vorheriger Absprache mit den Trainern am Übungsbetrieb teilnehmen.
- Das Löcher buddeln der Hunde auf dem Übungsplatz ist zu unterbinden.
- Das Anfassen sowie das Füttern anderer Hunde erfolgt nur in Absprache mit dem Besitzer.
- Jeder Hundeführer haftet für Schäden, die durch ihn selbst oder seinen Hund verursacht werden.
- Jeder ist für die Ordnung und Reinhaltung des Platzes mitverantwortlich. Raucher entsorgen bitte ihre Zigarettenreste in die dafür vorgesehenen Behälter.
- Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt.
- Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen der Übungsleiter oder des Vorstandes bzw. des Platzwartes können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.